Aufnahmeantrag & Beitragsordnung

Aufnahmeantrag
Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag :
Den Aufnahmeantrag können Sie mit einem formulargeeigneten PDF-Programm am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und beim Abteilungsleiter bzw. Übungsleiter oder in der Geschäftsstelle Leipziger Str. 201 abgeben. Alternativ können Sie diesen Antrag auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass alle 4 Seiten ausgefüllt sind.
Beitragsordnung (Download Beitragsordnung 2020-03-01)
Hier finden Sie unsere aktuellen Mitglieds- und Spartenbeiträge. Zum Beginn einer Mitgliedschaft wird zusätzlich ein Aufnahmebeitrag in Höhe von einem Monatsbeitrag fällig.
Mitgliedsbeiträge (monatlich) | |
Familien | 19,00 € |
Erwachsene | 9,50 € |
Kinder, Schüler, Studenten, Azubildende | 6,50 € |
Arbeitslose, -suchende, BFDler, FSJler | 6,50 € |
Passive, Fördermitglieder | 5,00 € |
Spartenbeiträge : | |
Bowling Spartenbeitrag (jährlich) | 25,00 € |
Budosport Spartenbeitrag (monatlich) | 9,50 € |
Tennis Spartenbeitrag (jährlich) | |
-> Erwachsene | 85,00 € |
+ 1 Kind | 15,00 € |
+ 2 und mehr Kinder | 24,00 € |
-> Jugendliche bis 18J. (blaue. Spielmarke) | 36,00 € |
-> Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden | 15,00 € |
-> Teilnahme Kinder & Jugendtraining Sommer | 100,00 € |
-> Teilnahme Kinder & Jugendtraining Winter -> Zuschlag für 2er Gruppe Winter (Halle) |
200,00 € 40,00 € |
-> Teilnahme Jugendleistungstraining | 80,00 € |
-> Platzgebühr für Gäste pro Platz und Stunde | 15,00 € |
Der Erwachsenenstatus beginnt mit dem 18. Lebensjahr. Nachweise der Berechtigung für einen reduzierten Beitrag sind bei der Anmeldung vorzulegen. Änderungen an diesem Status mit Auswirkung auf den Beitragssatz (z.B. Ende des Studiums oder Ende der Ausbildung) sind dem SV Stöckheim unverzüglich mitzuteilen. Der geschäftsführende Vorstand behält sich entsprechende Überprüfungen vor. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Beitragsnachlass automatisch.
Familienbeitrag: Gilt für 1 Erwachsenen oder ein Erwachsenenpaar mit beliebig vielen eigenen Kindern im gleichen Haushalt, die den Kategorien Kinder, Schüler, Jugendliche, Auszubildende oder Studenten zugehörig sind und das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Auf Antrag kann der geschäftsführende Vorstand gemäß Satzung Ausnahmen von der Altersregelung bei der Einstufung in preisreduzierte Mitgliedskategorien beschließen.
Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft im Verein gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Die Begleichung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich zu Beginn des jeweiligen Quartals per Lastschrift.